Offshore PV-Anlagen
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Beim Einbau eines neuen, klimafreundlichen Heizungssystems gibt es ab sofort wieder finanzielle Zuschüsse über die staatliche KfW-Bank. Profitieren können Eigentümer selbst bewohnter Einfamilienhäuser.
Zu den klimafreundlichen Heizungssystem zählen u.a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Brennstoffzellenheizungen.
Die Förderung des KfW-Programms (458) für den Heizungstausch greift bis zu einer Investitionssumme von 30.000 EUR. Was es bei der Beantragung zu beachten gibt und wie sich die KfW Fördersumme 2024 zusammensetzt erfahren sie im Folgenden.
Für die Beantragung der KfW Förderung 2024 qualifizieren sich folgenden Heizungsarten:
Die Fördersumme kann durch verschiedene Boni erhöht werden und setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
Die Basisförderung beträgt 30 Prozent der Investionskosten. Die Höchstsumme der Investionskosten beträgt hierbei 30.000 EUR. Dies ergibt einen Höchstsatz der Basisförderung von 9.000 EUR.
Beim Einbau einer Wärmepumpe kann der Effizienzbonus beantragt werden.
Der Effizienzbonus beträgt 5 Prozent und wird ausbezahlt wenn als Wärmequelle entweder Wasser, Erdreich oder Abwasser verwendet wird. Auch bei der Nutzung eines natürlichen Kältemittels aus Kohlenwasserstoffen, Kohlenstoffdioxid, Ammoniak, Wasser oder Luft wird der Effizienzbonus ausbezahlt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 20 Prozent und wird beim frühzeitigen Austausch von noch funktionsfähigen Kohle-, Öl-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen anerkannt. Das Alter spielt hierbei keine Rolle.
Gasheizungen oder Biomasseheizungen müssen bei der Antragstellung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb gewesen sein.
Der Einkommensbonus beträgt 30 Prozent der Investionssumme. Die Voraussetzungen dafür sind ein jährliches Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR.
Der Emissionsminderungszuschlag wird nur bei der Installation von Biomasseheizungen gewährt. Zudem darf der Emissionsgrenzwert von 2,5 Milligram pro Kubikmeter nicht überschritten werden. Werden diese Voraussetzungen erfüllt gibt es nochmal 2.500 EUR Pauschal dazu.
Der Höchstbetrag der Grundförderung inkl. Boni liegt bei 21.000 EUR und entspricht 70 Prozent der Förderfähigen Kosten. Bei der Nutzung einer Biomasseheizung kommen noch 2.500 EUR Pauschal oben drauf.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten liegt bei 30.000 EUR. Sollte Ihr Heizungstausch mehr 30.000 EUR kosten, müssen die Mehrkosten aus eigener Tasche oder mit dem BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359) finanziert werden.
Sie sind Privatperson und Eigentümer/in eines bestehenden Einfamilienhauses und bewohnen dieses selbst. Ihr geplantes Vorhaben muss von einem Expert/in für Energieeffizienz oder einem Fachunternehmen (hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung) überprüft werden. Nach der Überprüfung werden die Ergebnisse von den Experten in der BzA (Bestätigung zum Antrag) zusammengefasst und ihnen ausgehändigt. Zudem muss der Lieferungs- oder Leistungsvertrag für Ihre neue Heizung bereits abgeschlossen sein. Achten Sie bitte hierbei darauf, dass der Vertrag die Klausel enthält, dass Sie nur an den Vertrag gebunden sind, wenn Sie eine Zusage der KfW erhalten. Da Sie ansonsten bei einer Absage der KfW die Lieferung nicht mehr stornieren können.
Die Voraussetzungen in Kürze:
Nach der Zusage durch die KfW kann das Fachunternehmen mit dem Austausch der Heizung beginnen. Wenn der Austausch der Heizung erledigt wurde, müssen alle Rechnungen im Portal der KfW hochgeladen werden. Nach positiver Überprüfung der eingereichten Rechnungen erfolgt die Auszahlung der KfW innerhalb weniger Tage auf ihr angegebenes Bankkonto.
Mit der Zusage zur Zuschussförderung haben Sie außerdem noch Ansrüche auf weitere zinsgünstige Förderkredite der KfW (Programme 358, 359). Die Höchstsumme der Kredite liegt bei 120.000 EUR je Wohneinheit und müssen über Ihre Hausbank beantragt werden. Die jährlich anfallenden Zinsen liegen bei sehr niedrigen 0,01 Prozent und immer noch sehr guten 2,21 Prozent. Je nach Höhe des Kredites und der gewünschten Laufzeit. Außerdem sollte das Haushaltsjahreseinkommen des Antragstellers nicht über 90.000 EUR liegen da ansonsten ein höherer Zinssatz zwischen 3,81 und 3,97 Prozent greift.
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