Photovoltaik Installateur für Fellbach
Als Photovoltaik Installateur für Fellbach sind wir auf PV-Anlagen für Privathaushalte und Unternehmen spezialisiert. Photovoltaik vom Meisterbetrieb.
Die verschiedenen Möglichkeiten von Förderungen bei einer energetischen Sanierung spielt eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung von Immobilien. Wenn es um die Verbesserung der Energieeffizienz geht, sind Förderprogramme ein wichtiger Anreiz. Mit gezielten Maßnahmen und der damit verbundenen effizienten Nutzung von Förderprogrammen können Hausbesitzer ihre Immobilien auf den neuesten Stand bringen und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen profitieren.
Um die Förderung energetischer Sanierung bestmöglich zu nutzen, ist es ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Programme und Möglichkeiten zu informieren. Es ist wichtig, einen Energieberater hinzuzuziehen, der die spezifischen Anforderungen kennt und bei der Antragstellung unterstützen kann. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind wichtige Förderträger und bieten attraktive Fördermittel für die energetische Sanierung an.
Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft, die Maßnahmen schrittweise umzusetzen und die Fördermittel optimal zu nutzen. Es lohnt sich, auf eine hohe Energieeffizienz zu achten, um eine bessere Förderung zu erhalten. Eine energetische Sanierung kann nicht nur den Wohnkomfort verbessern, sondern auch langfristig Kosten einsparen.
Empfehlenswert ist die verschiedenen Förderungen für energetische Sanierungen mit einer umfassenden Finanzierungsplanung zu verbinden. Durch die Kombination von Fördermitteln, günstigen Zinssätzen und Tilgungszuschüssen lassen sich attraktive Gesamtfinanzierungen realisieren.
Die verfügbaren Förderungen bei energetischen Sanierungen stellen zudem einen wichtigen Anreiz dar, um die energetische Effizienz von Immobilien zu verbessern und damit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Derzeit werden vermehrt Häuser aus den 1960er Jahren auf dem Markt angeboten und haben in der Regel energetische Mängel und entsprechen nicht dem modernsten Stand. Lediglich die Fenster wurden möglicherweise im Laufe der Jahre ausgetauscht und die Heizung eventuell nachgerüstet. Häufig fallen diese durch einen hohen Energieverbrauch auf und erhalten folglich den Energieausweis mit der "Stufe H".
Für Käufer solcher Häuser besteht der Wunsch, die Verbrauchskosten zu senken und die maximale Förderung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) der Förderträger. Der erste Schritt besteht darin, einen Energieberater hinzuzuziehen. Für die Beantragung der Fördermittel muss einer der 13.000 Energieeffizienz-Experten aus dem Energieeffizienz-Expertenverzeichnis für Förderprogramme des Bundes hinzugezogen werden.
Beim Erwerb eines solchen Hauses ist es sinnvoll, die Finanzierung von Anfang an unter Einbindung der KfW (Programm 261) zu planen. Wenn die Modernisierung über mehrere Jahre verteilt werden soll, empfiehlt sich ein schrittweiser Plan, der als "individueller Sanierungsfahrplan" (iSFP) bezeichnet wird. Dieser wird vom Energieberater erstellt, der auch die Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.
Wenn das Haus den Energiestandard eines Effizienzhauses 70 der EE-Klasse erreicht, was mindestens 65 Prozent Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung bedeutet, erhöht sich der Kreditrahmen der KfW von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die KfW fördert pro Wohneinheit entweder mit einem Förderkredit von maximal 150.000 Euro, wenn die Energieeffizienzklasse erreicht wird, oder mit maximal 120.000 Euro. Die Zinssätze werden durch Bundesmittel verbilligt. Im Vergleich zu den Konditionen von Banken und Sparkassen ergibt sich derzeit eine Differenz von etwa drei Prozentpunkten, was über die Laufzeit eine beträchtliche Gesamtersparnis von mehreren Zehntausend Euro bedeutet.
Zusätzlich gewährt die KfW in diesem Beispiel einen Tilgungszuschuss von 27.500 Euro. Wenn die sanierte Immobilie den Effizienzhaus-Standard EH 40 erreicht, erhöht sich der Tilgungszuschuss sogar auf das Maximum von 42.500 Euro. Bei der KfW ist ein tilgungsfreies Jahr üblich, was bedeutet, dass während der Sanierungsphase, in der man noch nicht in das Haus eingezogen ist, keine Tilgungskosten anfallen, sondern nur die Zinsen in Höhe von etwa 100 bis 130 Euro pro Monat.
Bei einem Haus mit zwei Wohneinheiten, kann die Förderung nahezu verdoppelt werden, da der Förderkredit und der Tilgungszuschuss jeweils auf eine Wohneinheit bezogen werden. Der Tilgungszuschuss wird vom Darlehensbetrag abgezogen und verkürzt somit die Darlehenslaufzeit, anstatt ausgezahlt zu werden.
Ein altes Haus mit einer Einliegerwohnung, das zu einem angemessenen Preis erworben und vollständig modernisiert wird, kann am Ende der Maßnahmen sogar um einiges günstiger sein als ein Neubau ohne Einliegerwohnung. Ein Neubau erhält keine Fördermittel, und die Finanzierung erfolgt zu den derzeitigen Zinssätzen über das gesamte Darlehen. Eine Altbausanierung profitiert hingegen von den Förderungen die es bei energetischen Sanierungen gibt.
Maßnahme | Kosten |
Dachdämmung mit Gerüst | 28.000 EUR |
Dämmung der Fassade | 29.000 EUR |
Einbau neuer Fenster | 23.000 EUR |
Einbau einer Wärmepumpe | 35.000 EUR |
Dämmung der Kellerdecke | 7.000 EUR |
Photovoltaikanlage | 27.000 EUR |
Energieberater | 10.000 EUR |
Summe der Kosten | 159.000 EUR |
Bei einem förderfähigen Betrag von 150.000 EUR mit 3 Prozent Zinsvorteil ergibt sich eine Zinsersparnis von 40.000 EUR über die gesamte Laufzeit des Kredites.
Die erste Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden trat am 1. November 1977 in Kraft. Obwohl Gebäude aus dieser Zeit bereits eine gewisse Dämmung aufweisen, können Eigentümer, die die Wärmeeffizienz optimieren möchten, dennoch Förderungen in Anspruch nehmen. Je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung ist, desto höher fällt die Förderung aus.
Da es sich hierbei nicht um eine Gesamtfinanzierung handelt und kein Immobilienkauf damit verbunden ist, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung zuständig. Die Fördersätze liegen zwischen zehn und vierzig Prozent.
In einem Beispiel wird angenommen, dass ein Energieeffizienzberater die Maßnahmen und Investitionskosten über mehrere Jahre verteilt. Zuschüsse können über das BAFA-Programm BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen) beantragt werden. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto.
Die förderfähigen Kosten sind nach oben hin auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt, insgesamt jedoch auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Gefördert werden die Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Böden), die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern und Außentüren sowie die Optimierung der Heizung.
Maßnahme | Jahr d. Einbaus | Kosten | Fördersatz | Zuschuss |
Austausch der Fenster | 2023 | 20.000 EUR | 20 % | 4.000 EUR |
Einbau einer Wärmepumpe | 2024 | 35.000 EUR | 40 % | 17.500 EUR |
Austausch der Haustür | 2025 | 4.500 EUR | 20 % | 900 EUR |
Installation von PV-Anlage | 2026 | 27.000 EUR | Ersparnis von 19 % MwSt. | 4.300 EUR |
Baubegleitung durch Energieberater | 10.000 EUR | 50 % | 5.000 EUR | |
Gesamtbetrag | 93.500 EUR | 27.700 EUR |
Bei einem Investitionsbetrag von 93.500 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren, könnte man von Zuschüssen in Höhe von 27.700 EUR profitieren. Dazu addieren sich noch die laufenden Kosteneinsparungen durch den niedrigeren Energieverbrauch.
Förderungen gibt es auch für Mehrfamilienhäuser. Dies macht die energetische Sanierung auch für Kapitalanleger und Vermieter interessant.
Als Beispiel dient ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen aus dem Jahr 1974. Das Gebäude verfügt über keine vernünftige Dämmung und wird mit Öl beheizt.
Ein Energieberater hat berechnet, dass durch das Anbringen einer Fassadendämmung jährlich mindestens 4.000 Euro eingespart werden können. Für die Förderung dieser Maßnahme ist das BAFA zuständig. Als Vermieter kann man eine Mieterhöhung durchführen, da die Nebenkosten für die Mieter gesunken sind, während die Bruttomiete unverändert bleibt. Zusätzlich steigt der Wert der Immobilie, was für zukünftige Sanierungsmaßnahmen von Vorteil ist. Die jährlich anfallenden Zinsen in Höhe von 2.400 Euro ebenfalls können steuerlich abgesetzt werden.
Nach Abschluss der Maßnahme und Meldung an das BAFA durch den Energieberater wird ein Zuschuss von 20 Prozent der Investitionskosten, also 12.000 Euro, ausgezahlt.
Wenn Sie als Vermieter Eigenkapital in die Modernisierung investieren möchte, könnte der Kredit um den Zuschuss von 12.000 Euro reduziert werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Zuschuss in Sondertilgungen zu verwenden. Mit maximal fünf Prozent pro Jahr könnten dies 3000 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren sein, was die Kreditlaufzeit verkürzen würde. Dies kann insbesondere für ältere Kreditnehmer von Bedeutung sein und damit das fehlende Quäntchen für die Kreditzusage ausmachen.
Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe | 40.000 EUR |
Eigenkapital | 12.000 EUR |
Restbetrag über Kreditaufnahme | 28.000 EUR |
Monatliche Kreditrate bei einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren | 181 EUR |
Monatliche Einsparung durch weniger Heizölverbrauch | 250 EUR |
BAFA Zuschuss (25 – 40 %) | 10.000 – 16.000 EUR |
Sofern man keine staatliche Förderprogramme zur energetischen Sanierung in Anspruch nimmt, hat man die Möglichkeit, das Finanzamt an den Umbaukosten zu beteiligen. Dieser Steuervorteil steht jedoch ausschließlich Eigenheimbesitzern zur Verfügung, die keine staatlichen Förderungen erhalten.
Konkret erstattet das Finanzamt 20 Prozent der Sanierungskosten für energetische Maßnahmen, die bis 2029 begonnen und abgeschlossen werden. Der maximale Betrag beträgt hierbei 40.000 Euro pro Immobilie. Die Rückerstattung erfolgt über einen Zeitraum von drei Jahren, wenn die Kosten in der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wird und mindestens zehn Jahre alt ist. Die energetische Sanierungen müssen zudem von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, der bestätigt, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Ein Beispiel: Wenn man sein Eigenheim für 90.000 Euro sanieren lässt, erhält man über drei Jahre insgesamt 18.000 Euro (20 Prozent) von zuvor gezahlten Steuern zurückerstattet. Es ist jedoch zu beachten, dass ein überschüssiger Betrag verfällt, wenn in einem Jahr tatsächlich weniger Steuern gezahlt wurden, als zurückerstattet hätten werden können.
Bevor man diesen Weg wählt, sollte man über die eigene steuerliche Situation in den nächsten Jahren daher genau Bescheid wissen.
Außer den hier vorgestellten Fördermöglichkeiten gibt es noch regionale und landesweite Förderungen. Bundesweit sind über 6000 verschiedene Förderprogramme verfügbar.
Bei dieser Vielzahl an Programmen ist es für Laien oftmals schwierig den Überblick zu behalten. Eine genaue Berechnung und professionelle Unterstützung durch einen unabhängigen Energieberater und Fachbetrieb sind daher unerlässlich.
M. Eberhardt unterstützt Sie gerne bei Ihrer energetischen Sanierung. Von der Planung über die Umsetzung bis zur Anmeldung beim Energieversorger sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
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