Seit dem 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg eine allgemeine Pflicht zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten und ab dem 01. Januar 2023 auch für alle Dachsanierungen.
Vorreiter war die Stadt Waiblingen die bereits im Jahre 2006 die Solarpflicht einführte, es folgten 2018 Tübingen und 2019 Konstanz.
Mit 2.000 Sonnenstunden im Jahr bringt Baden-Württemberg die besten Voraussetzungen mit. Ziel des Landes ist es bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erlangen. Fünf Jahre früher als der Bund.
Betroffen sind alle Neubauten, jede Dachsanierung eines Bestandsgebäudes und jeder Neubau eines offenen Parkplatzes mit mind. 35 Stellplätzen.
Die Solarpflicht ist erfüllt, wenn auf mindestens 60% der nutzbaren Fläche Solarmodule installiert wurden. Den BauherrInnen steht es frei welche Fläche und sie dafür nutzen möchten.
Selbstverständlich kann auch mehr als die vorgeschriebene 60% Fläche für die Installation von Solarmodulen verwendet werden. Dabei können statt der Dachfläche auch andere geeignete Flächen wie z.B. die Fassade genutzt werden.
Zudem muss es sich dabei auch nicht unbedingt um Solarmodule für eine PV-Anlage handeln, Solarkollektoren für eine Solarthermieanlage sind genauso denkbar.
Es besteht sogar die Möglichkeit geeignete Flächen an Dritte zu verpachten oder zu vermieten. Gerne klären wir sie über verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten der Solarpflicht auf.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Solaranlage wirtschaftlich sein muss. Konkret bedeutet das, dass sich eine PV-Anlage nach ca. 12-15 Jahren amortisiert haben muss.
Bei einem Pultdach mit Nordausrichtung oder einem Dach das durch Nachbarhäuser beschattet wird, ist das kaum möglich.
In solchen Fällen kann man sich von der Solarpflicht befreien lassen. Dies muss der zuständige Behörde jedoch begründet mitgeteilt werden.
Nachdem die Solarpflicht nun verabschiedet wurde, stehen die Eigenheimbesitzer in der Umsetzungspflicht. Dies stellt viele Hausbesitzer vor unerwartete Kosten.
Den Bundesländern steht es frei ob Photovoltaik gefördert wird. Daher existieren für jedes Bundesland verschiedene Förderprogramme. Die Förderangebote für private Immobilien des Landes Baden-Württemberg umfassen unter anderem Kredite mit einem verbilligtem Zinssatz für die Erschaffung von energiesparendem Wohnraum oder Zuschüsse für die Installation von Wallboxen die an eine PV-Anlage angeschlossen sind.
In Berlin beispielsweise wird gerade mal ein Prozent der vorhandenen Dachflächen für Photovoltaik genutzt. Daher muss das Ausbautempo von Solaranlagen unbedingt beschleunigt werden.
Ohne Nutzung von Solarenergie ist eine nachhaltige Energieversorgung und Reduzierung der Emissionen in Deutschland nicht möglich. Es müssen alle geeigneten Flächen wie Dächer, Fassaden oder Schallschutzwände genutzt werden.
Erneuerbare Energie ist die Basis zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und stellen die Lebensgrundlage unserer Kinder dar.
Mit Solarthermie- und Photovoltaikanlagen wird Strom und Warmwasser kostengünstig und vor allem umweltfreundlich produziert, daher ist die Solarpflicht ein großer und der richtige Schritt um die Energiewende auch im privaten Sektor voranzutreiben.
Die Installation einer Solaranlage ist sinnvoll und lohnt sich obendrein.